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Optimierung der Abschreibungen durch die Bestimmung der Nutzungsdauer

Wer seine Immobilie vermietet, kann die Anschaffungskosten über die jährliche Steuererklärung abschreiben. Der Gesetzgeber hat hierfür eine pauschale Abschreibungsdauer für Immobilien festgelegt.

Die Mehrheit der Immobilien wird daher über 50 Jahre abgeschrieben, was einer jährlichen Abschreibung von zwei Prozent entspricht. Doch es gibt Möglichkeiten, von dieser Regelung abzuweichen und die Abschreibungsdauer zu verkürzen.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie durch einen Nutzungsdauerbericht Ihre jährliche Steuerlast optimieren können.

Vorteile einer verkürzten Nutzungsdauer

Höhere Abschreibungsrate

Durch den Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer können Sie die jährliche Abschreibungsrate erhöhen. Dies führt zu einer höheren Steuerersparnis und einem verbesserten Cashflow. Insbesondere bei Immobilien, die vor dem Jahr 2000 gebaut wurden, ist die tatsächliche Nutzungsdauer oft kürzer als die gesetzlich festgelegten 50 Jahre.

Anpassung der Abschreibung durch das Finanzamt

Wenn Sie einen validen Nutzungsdauerbericht vorlegen, ist das Finanzamt verpflichtet, die Abschreibungsdauer an die tatsächliche kürzere Nutzungsdauer anzupassen. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Immobilie schneller abschreiben und somit Ihre Steuerlast früher reduzieren können.

Der Prozess zur Bestimmung der Nutzungsdauer

Erstbewertung und Gutachtenerstellung

Unsere Experten, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024, führen zunächst eine kostenlose Erstbewertung durch, um die Wahrscheinlichkeit einer kürzeren Nutzungsdauer Ihrer Immobilie zu prüfen. Wenn die Prognose positiv ist, beauftragen Sie das Gutachten. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie durch unsere Rechtsschutz- und Geld-zurück-Garantie abgesichert.

Unterstützung bei der Einreichung

Sollte das Finanzamt unser Gutachten wider Erwarten ablehnen, unterstützen wir Sie mit Formulierungsvorschlägen für den Einspruch. Bei Bedarf übergeben wir den Fall an eine Steuerkanzlei, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Wir finanzieren das Verfahren und erhalten nur im Erfolgsfall einen Anteil der Steuerersparnis.

Praktische Anwendung und Beispiele

Fallbeispiel: Altbau vor 2000

Ein typisches Beispiel ist ein Altbau, der vor 2000 errichtet wurde. Diese Gebäude haben oft eine kürzere Nutzungsdauer als die gesetzlich festgelegten 50 Jahre. Mit einem Nutzungsdauerbericht kann die Abschreibungsdauer beispielsweise auf 30 Jahre verkürzt werden, was die jährliche Abschreibungsrate auf 3,33 Prozent erhöht.

Steuerliche Auswirkungen

Durch die erhöhte Abschreibungsrate können Sie Ihre jährliche Steuerlast deutlich reduzieren. Dies führt zu einer höheren Liquidität, die für Investitionen oder die Tilgung von Darlehen genutzt werden kann.

Die Bestimmung einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer Ihrer Immobilie kann erhebliche steuerliche Vorteile bringen.

Durch die Erstellung eines validen Nutzungsdauerberichts können Sie die Abschreibungsdauer verkürzen und somit Ihre jährliche Steuerlast optimieren. Unsere Experten begleiten Sie durch den gesamten Prozess und stellen sicher, dass Sie die maximalen steuerlichen Vorteile erzielen.

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